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KI-Agenten im Unternehmen: Zwischen Autonomie und Aufsicht

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KI-Agenten im Unternehmen: Zwischen Autonomie und Aufsicht

KI-Agenten sind in vielen Unternehmen längst im Einsatz, im Kundenservice, im Einkauf, in internen Abläufen. Ein Teil davon ist offiziell eingeführt, ein Teil nicht. In Audits sehen wir regelmäßig, dass Mitarbeitende oder Teams eigene Agenten einsetzen, ohne dass IT, Security oder Compliance davon wissen. Das wirft Haftungs-, Datenschutz- und Governance-Fragen auf, die bisher kaum geklärt sind. Christian Kuß (Luther Rechtsanwälte) und Kilian Schmidt (Kertos) zeigen in diesem Webinar, was rechtlich gilt und wie sich das im Unternehmen operativ umsetzen lässt.


Warum das für Sie relevant ist

Wenn in Ihrem Unternehmen KI-Agenten laufen oder eingeführt werden, offiziell oder nicht, haften Sie für deren Handlungen in der Regel so, als hätte ein Mitarbeiter mit Vollmacht gehandelt, auch wenn interne Budgetgrenzen oder Regeln im Prompt etwas anderes vorsehen. Gleichzeitig verlangt die DSGVO für das Gedächtnis eines Agenten andere Vorkehrungen als für einen klassischen Chatbot. ISO 42001 verlangt ausdrücklich ein Inventar Ihrer KI-Systeme, ISO 27001 verlangt das im Grundsatz für alle Informationswerte.


Was Sie erwartet

  • Was einen KI-Agenten von einem Chatbot unterscheidet, und warum Shadow AI dabei regelmäßig zum echten Problem wird
  • Wann Sie als Unternehmen für die Handlungen eines Agenten haften, und was aktuelle Rechtsprechung dazu zeigt
  • Die konkreten Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit, von Gedächtnis und Tool-Zugriffen bis zur Einordnung in ISO 27001, ISO 42001 und den AI Act, mit einem kurzen Blick auf den Cyber Resilience Act
  • Live Q&A, alle Ihre Fragen von Experten beantwortet


Datenschutzhinweise

Mit der Eingabe Ihrer Daten melden Sie sich für das Webinar an. Eine Teilnahme am Webinar ohne Eingabe Ihrer Daten wird nicht angeboten. Die Eingabe Ihrer Daten dient als Gegenleistung für die Bereitstellung des Webinars. Ihre Daten werden für Marketingzwecke, wie den Erhalt von Datenschutz-Updates oder Kontaktaufnahme von den durchführenden Unternehmen Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Kertos GmbH verarbeitet, nicht aber an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, auch unabhängig voneinander, widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzerklärungen unter: Datenschutzerklärung - Luther und Datenschutzerklärung der Kertos GmbH

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