Über dieses Event
Spionage, Sabotage, Diebstahl: Was nach einem Auftrag für James Bond klingt, ist in vielen deutschen Unternehmen bittere Realität. Immer mehr Firmen werden angegriffen und bei fast jedem fünften Fall zielen die Attacken laut einer Bitkom-Studie auf Geschäftsgeheimnisse und sonstige sensible Unternehmensinformationen ab. Wie schützen Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse?
Parallel erfolgt der Kommunikationsaustausch zunehmend über Videokonferenzsysteme. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes und dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, kurz TTDSG, im Dezember 2021 stellt sich zunehmend die Frage, ob und wann Unternehmen als Anbieter von Telekommunikationsdiensten einzustufen sind. Der Anwendungsbereich hat sich deutlich erweitert. Müssen Unternehmen nun auch das Fernmeldegeheimnis beachten? IT-Rechtsexpertin Mareike Gehrmann und Arbeitsrechtler Johannes Simon beleuchten die Folgen der verschärften Rechtslage beim Fernmeldegeheimnis und beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen – und zeigen, wie man Haftungsrisiken umgeht.
Ihre Gastgeber
Als Fachanwältin für IT-Recht leitet Mareike Christine Gehrmann Mandanten durch den Wandel der Digitalisierung. Unternehmen und Behörden schätzen ihren Rat. Mit ausgewiesener Expertise im IT-Lizenzmanagement und aus zahlreichen Digital-Projekten betreut sie Fragestellungen zu Datenschutz, Cybersecurity und IT-Verträgen.
Johannes Simon berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts mit Fokus auf Fremdpersonal-Compliance, Personalflexibilisierung, innerbetrieblichen Outsourcing und arbeitsrechtlichen Restrukturierungen.
Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, tiefgründig, in aller Breite und dennoch auf den Punkt.
Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam