Taylor Wessing PartG mbB‬ lädt Sie zu einer Veranstaltung ein

KI-Kompetenz – Basiswissen für Ihre Mitarbeiter:innen und Externe

Über dieses Event

Erfüllen Sie Ihre Unternehmenspflichten – Pflichtschulung nach Art. 4 KI-VO (Grundlagen und Basiskompetenz)

Ab dem 2. Februar 2025 läuft die erste Umsetzungsfrist der KI-Verordnung (KI-VO) ab. Danach sind alle Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal sowie Externe, die in ihrem Betrieb mit KI-Systemen in Berührung kommen, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Hierzu gehört es auch das Personal sowie die Externen zu schulen, und zwar im Hinblick auf die Funktionsweisen von KI-Systemen, die Chancen und Risiken, welche diese bieten, sowie die rechtlichen Vorgaben und ethischen Standards. Nach der KI-VO trifft die Schulungspflicht nicht nur die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch die im Unternehmen eingesetzten Externe, wenn sie mit KI in Berührung kommen. Externe sind Zeitarbeitnehmer oder von einem Dienstleister eingesetzte Mitarbeiter zur Erfüllung einer Dienst-/Werkleistung.

Mit unserer Basisschulung vermitteln wir Ihren Mitarbeiter:innen und Externen vor allem die nötige Kompetenz die Risiken und Chancen von KI zu verstehen sowie die rechtlichen Grundlagen. Hierbei informieren wir über die zu beachtenden Vorgaben der KI-VO als auch über die darüber hinaus geltenden rechtlichen Anforderungen, die sich Unternehmen beim Einsatz von KI stellen.

Ihre Gastgeber

  • Team Mitglied
    T
    Franziska Komoß Senior Marketing Manager @ Taylor Wessing

  • Gastsprecher
    G
    Mareike Gehrmann Partnerin @ Taylor Wessing

    Als Fachanwältin für IT-Recht leitet Mareike Christine Gehrmann Mandanten durch den Wandel der Digitalisierung. Unternehmen und Behörden schätzen ihren Rat. Mit ausgewiesener Expertise im IT-Lizenzmanagement und aus zahlreichen Digital-Projekten betreut sie Fragestellungen zu Datenschutz, Cybersecurity und IT-Verträgen.

  • Gastsprecher
    G
    Dr. Anne Förster Salary Partnerin @ Taylor Wessing

    Anne Förster ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Taylor Wessing PartG mbB

Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, tiefgründig, in aller Breite und dennoch auf den Punkt.
Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam