Über dieses Event
Welcher Arbeitgeber kennt diese Situation nicht: Der Arbeitnehmer setzt sich gegen eine ausgesprochene Kündigung zur Wehr und scheint im Laufe des Kündigungsschutzprozesses partout keine neue Anstellung zu finden. Über betroffenen Arbeitgebern schwebt nun das Damoklesschwert des Annahmeverzugslohn.
Dieser muss an den Arbeitnehmer bezahlt werden, wenn das Arbeitsgericht die Rechtunwirksamkeit der Kündigung feststellen sollte. Hoffnung scheint nun ein langsames Umdenken in der Rechtsprechung zu geben. Wie sich Personaler und Arbeitgeber neue Tendenzen in der arbeitsgerichtlichen Judikatur zu Nutze machen können, um Verzugslohnansprüche ihrer gekündigten Mitarbeitenden zu verhindern und den Einigungsdruck auf diese zu erhöhen, erklären Christina Poth und Dr. Michael Beer in der nächsten HR Coffee Break.
Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, tiefgründig, in aller Breite und dennoch auf den Punkt.
Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam