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Neuerungen im Kartellrecht – die 10. GWB-Novelle

Über dieses Event

Am 19. Januar 2021 ist die 10. GWB-Novelle, das sog. GWB-Digitalisierungsgesetz, in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Modernisierung der Missbrauchsvorschriften mit besonderer Relevanz für Unternehmen aus der Digitalwirtschaft. Weitere wichtige Änderungen gibt es insbesondere in den Bereichen Fusionskontrolle, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren sowie Kartellschadensersatz. Unsere Kartellrechtsexperten Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Stephan Manuel Nagel und Dr. Stefan Horn erläutern in einer zweiteiligen Webinar-Serie die für die Unternehmenspraxis wichtigsten Neuregelungen. Nach jedem Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Themen zu diskutieren.

Neuerungen im Missbrauchsrecht

Dienstag, 16.02.2021 // 11-12 Uhr // Stephan Manuel Nagel und Dr. Stefan Horn

Die Vorschriften über den Missbrauch von Marktmacht wurden durch den Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf wettbewerbliche Probleme der Digitalisierung konkretisiert und durch neue Konzepte ergänzt. Die Neuerungen betreffen z. B.:

  • Neufassung des Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung;
  • den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und die sog. Intermediationsmacht als Merkmale von Marktmacht;
  • besondere Verhaltenspflichten für Unternehmen, bei denen das Bundeskartellamt eine sog. überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb feststellt (Regulierung von Internetplattformen);
  • Datenzugangsansprüche abhängiger Unternehmen;
  • Eingriffsmöglichkeiten beim „Kippen“ von Plattformmärkten zugunsten eines Anbieters (sog. market tipping).

Änderungen in der Fusionskontrolle, in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren und im Kartellschadenersatzrecht

Donnerstag, 18.02.2021 // 11-12 Uhr // Dr. Marco Hartmann-Rüppel und Dr. Stefan Horn

Wichtige Neuerungen der 10. GWB-Novelle mit erheblicher praktischer Bedeutung betreffen auch andere Bereiche des Kartellrechts, u.a.:

  • Fusionskontrolle – v.a. Anhebung der Inlandsumsatzschwellenwerte, Anmeldepflichten für Zusammenschlüsse nach Sektoruntersuchungen und Ausnahmen von der Anmeldepflicht im Krankenhausbereich;
  • Bußgeld- und Verwaltungsverfahren – v.a. Mitwirkungspflichten von Unternehmen und Mitarbeitern in behördlichen Ermittlungsverfahren und die Berücksichtigung von Compliance-Vorkehrungen bei der Bußgeldbemessung;
  • Kartellschadensersatz – v.a. Einführung einer Vermutungsregelung zur Kartellbefangenheit und Klarstellungen zur intertemporalen Anwendbarkeit von Herausgabe- und Auskunftsansprüchen

Ihre Gastgeber

  • Gastsprecher
    G
    Dr. Marco Hartmann-Rüppel Partner @ Taylor Wessing

    Marco Hartmann-Rüppel leitet die Praxisgruppe Competition, EU & Trade von Taylor Wessing. Er verfügt über weit mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung und Problemlösung in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

  • Gastsprecher
    G
    Dr. Stefan Horn Salary Partner @ Taylor Wessing

    Stefan Horn ist Mitglied der Practice Area Competition, EU and Trade und berät zu allen Fragen des deutschen und EU-Kartellrechts.

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Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam