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LkSG – BAFA veröffentlicht Handreichungen für Kredit- und Versicherungswirtschaft

Über dieses Event

Grundsätzlich gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) auch für die Finanzbranche. Schließlich können Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen auch als (un-)mittelbare Zulieferer von Unternehmen aus der Realwirtschaft zu überprüfen sein. Dennoch gelten branchen- und produktbezogene Besonderheiten. So führt das BAFA in seiner aktuellen Handreichung beispielsweise aus, was mit Blick auf Refinanzierungsgeschäfte, Factoring, Leasing etc. zu berücksichtigen ist. In unserem Webinar besprechen Expert:innen von Taylor Wessing die Inhalte der neuen Informationen des BAFA und erklären deren Aussagegehalt. 

Ihre Gastgeber

  • Gastsprecher
    G
    Verena Ritter-Döring Partner @ Taylor Wessing

  • Team Mitglied
    T
    Martin Hintze Taylor Wessing

  • Gastsprecher
    G
    Dr. Martin Rothermel Partner @ Taylor Wessing

    Martin Rothermel leitet die Praxisgruppe Commercial Agreements & Distribution. Er berät Unternehmen – vom Start-up bis zum Global Player – im Bereich des Einkaufs, Verkaufs und Vertriebs (E-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung.

  • Gastsprecher
    G
    Sebastian Rünz Taylor Wessing Part GmbB

    Sebastian Rünz ist Anwalt im Bereich Handels- und Vertriebsrecht. Er berät im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung, des Vertriebs (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme), der Produkthaftung sowie im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.

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Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam