Über dieses Event
Grundsätzlich gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) auch für die Finanzbranche. Schließlich können Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen auch als (un-)mittelbare Zulieferer von Unternehmen aus der Realwirtschaft zu überprüfen sein. Dennoch gelten branchen- und produktbezogene Besonderheiten. So führt das BAFA in seiner aktuellen Handreichung beispielsweise aus, was mit Blick auf Refinanzierungsgeschäfte, Factoring, Leasing etc. zu berücksichtigen ist. In unserem Webinar besprechen Expert:innen von Taylor Wessing die Inhalte der neuen Informationen des BAFA und erklären deren Aussagegehalt.
Ihre Gastgeber
Martin Rothermel leitet die Praxisgruppe Commercial Agreements & Distribution. Er berät Unternehmen – vom Start-up bis zum Global Player – im Bereich des Einkaufs, Verkaufs und Vertriebs (E-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung.
Sebastian Rünz ist Anwalt im Bereich Handels- und Vertriebsrecht. Er berät im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung, des Vertriebs (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme), der Produkthaftung sowie im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.
Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, tiefgründig, in aller Breite und dennoch auf den Punkt.
Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam