Über dieses Event
Die EU treibt den „Green Deal“ voran. Einer der jüngsten Bausteine ist das Recht auf Reparatur, das seit Ende 2023 als Richtlinienentwurf vorliegt. In Ergänzung zum europäischen Verbraucherschutzrecht unter der Warenkaufrichtlinie, sollen Verbraucher:innen künftig von verlängerten Garantiezeiten, günstigen Reparaturen und Ersatzteilen profitieren. Auf der anderen Seite werden Hersteller verpflichtet, die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Aber auch Bevollmächtigte, Importeure und Händler werden grundsätzlich in die Pflicht genommen. Was müssen Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Importeure wissen? Wie bereitet man sich auf die neuen Pflichten vor? Was gibt es jetzt schon zu tun? Dr. Benedikt Rohrßen und Dr. Ulrich Spiegel beleuchten die wichtigsten Auswirkungen der zu erwartenden EU-Richtlinie.
Ihre Gastgeber
Benedikt Rohrßen leitet die Praxisgruppe Commercial Agreements & Distribution. Er ist spezialisiert auf die Gestaltung und strategische, langfristige Entwicklung von Vertriebs- und Franchisesystemen, mit besonderem Faible für digitale Distribution und Vertriebskartellrecht.
Ulrich Spiegel berät Unternehmen beim Einkauf, Verkauf und Vertrieb sowie zu Produkt-Compliance und -haftung. Er begleitet den gesamten Lebenszyklus von Produkten. Zum einen berät er bei der effizienten Gestaltung von Lieferketten sowohl aus vertriebs- und handelsrechtlicher, aber auch aus Sicht der Produkt-Compliance. Zum anderen vertritt und berät er seine Mandanten im Fall der Produktkrise gerichtlich und außergerichtlich.
Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, tiefgründig, in aller Breite und dennoch auf den Punkt.
Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam