Das Webinar ist beendet. Wir sehen uns beim nächsten Mal!
Über dieses Event
Das BAFA hat eine weitere Handreichung veröffentlicht: zum Beschwerdeverfahren unter dem Lieferkettengesetz. Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren nun schnell umsetzen, da es ab dem 01. Januar 2023 potentiell Betroffenen zur Verfügung stehen muss. Gleichzeitig müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern schon sehr kurzfristig eine „Whistleblowing-Stelle“ implementieren und betreiben. Nach beiden Gesetzes drohen erhebliche Bußgelder bei Nichtbefolgung.
In unserem Webinar besprechen Experten von Taylor Wessing die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Synergien bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens unter dem LkSG und dem HinweisgeberschutzG und erklären die Inhalte der Handreichung des BAFA.
Ihre Gastgeber
Martin Rothermel leitet die Praxisgruppe Commercial Agreements & Distribution. Er berät Unternehmen – vom Start-up bis zum Global Player – im Bereich des Einkaufs, Verkaufs und Vertriebs (E-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung.
Martin Knaup leitet die Industriegruppe Compliance. Als ausgebildeter Compliance Officer ist er spezialisiert auf die Beratung im Bereich Corporate Compliance, insbesondere auf die Implementierung und den Ausbau von Compliance Management-Systemen sowie die Durchführung interner Untersuchungen.
Sebastian Rünz ist Anwalt im Bereich Handels- und Vertriebsrecht. Er berät im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung, des Vertriebs (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme), der Produkthaftung sowie im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.
Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, tiefgründig, in aller Breite und dennoch auf den Punkt.
Mit unserem Leitgedanken „Challenge expectation, together“ verpflichten wir uns, das Erwartbare zu hinterfragen und über das Naheliegende hinaus zu denken. So finden wir die besten Lösungen: gemeinsam